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Unfalldeckung ändern

Falls Sie bereits über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, können Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen.

Arbeiten Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, so sind Sie durch diesen obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausgeschlossen werden, weil die Unfallversicherung des Arbeitgebers für die Behandlungskosten aufkommt.

Sobald Sie nicht mehr durch Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung wieder einschliessen (der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen den Wegfall der Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) mitzuteilen).

 

Möchten die Unfalldeckung ein- oder ausschliessen?

Dann übermitteln Sie uns Ihre Änderung mit untenstehendem Formular.

Mit dem Absenden des Kontaktformulars stimme ich zu, dass meine Angaben zur Beantwortung und Ausführung der Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Weitere Informationen unter Datenschutz.