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Prämienumverteilung über Kantone

Zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 2013 haben sich zwischen den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und den Kosten für die medizinischen Leistungen in einigen Kantonen Ungleichgewichte akkumuliert.

 Am 21. März 2014 hat das Parlament eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verabschiedet mit dem Ziel, die zwischen den Kantonen festgestellten Ungleichgewichte teilweise zu kompensieren. Die Korrektur der Prämien beläuft sich auf 800 Millionen Franken und dauert drei Jahre (2015-2017).


Die Höhe des Zuschlags variiert von Jahr zu Jahr und wird bis voraussichtlich 2017 erhoben. Zu diesem Zeitpunkt sollen die vermeintlichen Differenzen ausgeglichen sein.


Ausschlaggebend ist der Kanton, in dem die versicherte Person per 1. Januar des betreffenden Jahres ihren Wohnsitz hat.


Detailliertere Informationen können Sie dem Merkblatt Prämienkorrektur 2016 oder auf der Homepage des Bundesamts für Gesundheit entnehmen.